Geltungsbereich
Aufträge werden auf Grundlage dieser Bedingungen angenommen und ausgeführt. Nebenabreden, Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. In Folge wird der Auftraggeber (Kunde) „AG“ und der Auftragnehmer (Ansatz Modulwerbung Ludwigshafen) „AN“ genannt.
Urheberrecht
Der AN geht bei allen erteilten Aufträgen davon aus, dass der AG alle nötigen Urheberrechte, Baugenehmigungen oder sonstige Einverständniserklärungen besitzt, um den Auftrag auszulösen. Dementsprechend kann der AN keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen, welche durch die Verletzung dieser Bestimmung durch den AG entstehen können.
Widerrufsrecht
Belehrung über das Umtausch- und Rückgaberecht.
Alle von Privatkunden bei Ansatz Werbung erworbenen Artikel können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Ware.
Preise
Alle vereinbarten oder in Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich jeweils gültiger MwSt. und gelten für Wiederverkäufer bzw. Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung. Verpackung, Lieferung und Montage sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich eingeschlossen ist. Üblicherweise werden sie gesondert ausgewiesen. Maßgebend sind die mit der Annahme der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise. Unsere vereinbarten Preise sind Festpreise, die sich nur in Verbindung mit Mehraufwendungen erhöhen, welche vom AG zu Verantworten sind, z. B. ungenügend aufgearbeitete Daten oder erhöhter Zeitaufwand für Montagen, wegen fehlender Baufreiheit. Dies erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem AG und der Möglichkeit, den Fehler oder Umstand durch den AG selbst zu
beheben. Bei Drucksachen wird eine produktionsbedingte Mehrlieferung bis zu 3% mit entsprechender Ausweisung auf der Rechnung durch Auftragserteilung
durch den AG akzeptiert.
Lieferung
Der AN ist stetig bemüht, alle ihm erteilten Aufträge pünktlich und in zugesagter Qualität zu erfüllen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt wurden. Bei Versandware wie z. B. Digitaldrucken geht das Versandrisiko ab Übergabe an den Lieferdienst auf den AG über. Beschädigte Verpackungen sind sofort
beim jeweiligen Lieferdienst anzuzeigen. Der AN ist zu Teillieferungen berechtigt. Betriebsstörungen oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Auftragskündigung oder Stornierung.
Ist der AN im Verzug, muss der AG eine angemessene Nachfrist setzen, das gilt auch für bestätigte Terminlieferungen. Farbabweichungen oder geringfügige Änderungen am Produkt, Maßtoleranzen bis 3% sind produktionstechnisch bedingt und bilden keinen Reklamationsgrund. Das gilt besonders, wenn dem AG z. B. keine Farbmuster (Proofs) oder Vorlagen, Zeichnungen o. ä. bereitgestellt wurden.
Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung des AN spätestens 7 Tage nach Erstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Erstkunden, außergewöhnlichen Leistungen oder erhöhtem Materialaufwand ist der AN berechtigt, eine Anzahlung, Vorkasse oder Zahlung bei Lieferung zu verlangen. Die Zahlung ist per Überweisung auf das
angegebene Konto oder Bar zu leisten.
Sollte sich ein AG mit Zahlungen im Verzug befinden, so kann der AN Folgeaufträge ablehnen, bis die Forderungen bezahlt sind.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN. Dieser ist auch berechtigt, bei fruchtloser Mahnung nach Ankündigung z. B.
eine montierte Werbeanlage oder eine KFZ-Beschriftung wieder zu demontieren. Die in diesem Fall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AG.
Diese Maßnahme berechtigt nicht zu einer Vertragskündigung. Der AG ist berechtigt erhaltene Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.
Haftung, Gewährleistung, Garantie
Gelieferte Waren, insbesondere veredelte Erzeugnisse (z. B. Foliendigitaldrucke, Folienplots, Schilder usw.), welche durch den AG weiterverarbeitet werden, sind vor der Endmontage zu prüfen. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich angezeigt werden. Speziell für Folienerzeugnisse, Digitaldrucke usw. gelten andere Garantiezeiten als sie der Gesetzgeber vorschreibt. Der AN geht davon aus, dass der AG weiß, dass es bei Drucken mit der Zeit zu Farbermattungen durch
Lichteinwirkung, besonders bei der Verwendung im Freien, kommen kann.
Wenn beispielsweise Digitaldrucke für eine Haltbarkeit von 6 Monaten vom AG bestellt werden, gelten die Garantiezeiten entsprechend. In keinem Fall kann der AN für Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn er die Montagen oder jeweiligen Folienapplikationen nicht selbst ausgeführt hat.
Reklamationen nach erfolgter Eigenmontage des AG sind nicht möglich. Folgekosten durch erneute Montage / Demontage gehen in diesem Fall zu Lasten des AG. Bei Feststellung eines Fehlers im oder am Produkt kann der AG Nachbesserung verlangen. Eine Teil- oder Gesamtneulieferung liegt im Ermessen des AN. Der AN ist nicht verpflichtet, gelieferte oder erstellte Kundendateien endlos abzuspeichern. Besonders bei späteren Nachbestellungen muss der AG für entsprechende Datensicherung sorgen.
Auf Wunsch des AG stellt der AN ihm diese Daten gegen Unkostenerstattung auf einem Datenträger zur Verfügung. Farb- und Materialabweichungen bei Nachbestellungen gleicher oder schon gefertigter Artikel sind möglich und bilden daher keinen Reklamationsgrund. Sollte der AG Handelswaren beim AN gekauft haben, die dieser bei einem
Lieferanten einkauft und unverändert weiterverkauft, gilt die Gewährleistung des entsprechenden Lieferanten. Diese wird auf Wunsch vor der Bestätigung des Auftrages dem AG bekannt gegeben.
Datenschutz
Um den Kunden einen persönlichen Service, Zustellung und eine fehlerfreie Auftragsabwicklung zu bieten ist die Speicherung und Nutzung von Käuferdaten erforderlich. Der Käufer willigt daher hinsichtlich der im Rahmen eines vom Verkäufers angebotenen E-Commerce anfallenden Daten darin ein, dass der Verkäufer die Bestandsdaten sowie Daten, die im Rahmen eines konkreten Geschäftes anfallen, für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebots speichern, verändern oder nutzen darf. Der Kunde kann die Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Verkäufer widerrufen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtstand ist in jedem Fall der Sitz der Firma Ansatz Modulwerbung Ludwigshafen, Ludwigshafen am Rhein. Anwendbar ist nur deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung gegen geltendes Recht verstoßen und somit ungü̈ltig sein, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt und weiter gültig.
Ansatz Modulwerbung
Gunther Werner
Bruchwiesenstr. 6
67059 Ludwigshafen

